Teilrevision des Waldgesetzes

 

Die geplante Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes betrifft leider nicht nur die Biker sondern würde auch Einschränkungen für uns Reiter nach sich ziehen!

 

Das Waldgesetz des Kantons Bern soll zum Nachteil von Reiterinnen und Reitern verschärft werden, indem neu nur noch  auf Waldstrassen und besonders bezeichneten Wegen und Pisten geritten werden soll, anstatt wie bisher auf Wegen und besonders bezeichneten Pisten. Bei Widerhandlungen droht eine Strafe von bis zu CHF 20'000.--! Der Vorstand des ZKV wird offiziell eine Vernehmlassung einreichen. Zudem rufen wir alle Reiterinnen und Reiter, Pensions- und Reitstall-Besitzerinnen und -besitzer des Kantons Bern auf, sich gegen eine solche Regelung zu wehren (vgl. www.zkv.ch).

 

Als Verein haben wir 2 Möglichkeiten:

1. Vorstand verfasst ein Schreiben an den Kanton mit Gegenargumenten (wie Verison des ZKV) siehe www.zkv.ch , Termin 2. März 2012

2. Unsere Mitglieder tragen sich in der Online-Petition der Biker ein: www.swiss-cycling.ch/de/news/1761.html , Termin 26. Februar 2012